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Pädagogisches

Konzept der flexiblen Schuleingangsphase

1. Grundsätzliches zur Flexiblen Schuleingangsphase 

Anfangsunterricht in der Grundschule. In allen Eingangsklassen arbeiten wir jahrgangsübergreifend, d.h. wir fassen Kinder des ersten und zweiten Schulbesuchsjahres in einer Klasse zusammen. Im jahrgangsgemischten Unterricht bemühen wir uns besonders darum, individuelle Lernausgangslagen zu erfassen und daraus differenzierte Lernmöglichkeiten zu schaffen. Langsamer lernende Kinder haben die Möglichkeit, entsprechend länger bei einem Lerninhalt zu verweilen. Laut Grundschulverordnung kann die Schuleingangsphase flexibel in ein bis drei Jahren durchlaufen werden. Ein drittes Jahr in der Schuleingangsphase wird nicht auf die Gesamtschulzeit angerechnet. In unseren jahrgangsübergreifenden Klassen muss also kein Kind die Lerngruppe wechseln, wenn es für den Erwerb der Grundlagen im Lesen, Schreiben und Rechnen drei Jahre benötigt. Das „klassische Sitzenbleiben“ gibt es in dieser Zeitspanne somit nicht mehr. Besonders schnell lernende Kinder haben die Möglichkeit, die Schuleingangsphase in nur einem Jahr zu durchlaufen und dann in das 3. Schuljahr zu wechseln.

2. Gründe für eine flexible Schuleingangsphase

An der Grundschule Glienick unterrichten wir seit dem Schuljahr 2003/2004 in zwei jahrgangsübergreifenden Klassen. Die Altersmischung ist den Kindern überwiegend vertraut, da die meisten in den Kindertagestätten zusammen mit älteren und jüngeren Kindern gelernt haben. So bewirkt die bekannte Jahrgangsmischung in den Schuleingangsklassen ein höheres Maß an Sicherheit und Geborgenheit und erleichtert dadurch den Start ins Schulleben.

 

Die Kinder des zweiten Schulbesuchsjahres geben Lerninhalte und Lerntechniken gern an die Kinder des ersten Schulbesuchsjahres weiter. Manchmal hören wir bei diesem Argument den Einwand, dass das ältere Kind weniger lernt, wenn es sich um jüngere Kinder kümmert. Das Gegenteil ist der Fall: Erkenntnisse der Lern-psychologie weisen darauf hin, dass Gelerntes sich besser einprägt, wenn es reflektiert und mit eigenen Worten an andere weitergegeben wird. Gelerntes weiterzugeben bedeutet für das vermittelnde Kind Wiederholung, Übung und Anwendung der Lerninhalte, was eine sehr hohe Anforderung darstellt. Dabei achten wir als Lehrpersonen darauf, dass sich die Hilfesuche nicht ausschließlich auf einzelne Kinder konzentriert.

 

Neben diesen fachlichen Vorteilen sind auch die sozialen Vorteile der jahrgangsgemischten Klassen hervorzuheben. Kinder lernen gern und gut von anderen Kindern, allein durch Abschauen und Nachahmen. Die “Kleinen” sehen, was die “Großen” bereits gelernt haben und eifern ihnen nach. Selbst für langsamer lernende „Große“ ist es eine positive Bestätigung, dass auch sie etwas erklären können. Die Kinder des zweiten Schulbesuchsjahres kennen sich in der Schule bereits aus, können lesen und schreiben und sind daher als Ansprechpartner für die Schulneulinge von großer Bedeutung. Feste Patenschaften zwischen Kindern des ersten und zweiten Schulbesuchsjahres kommen so allen beteiligten Kindern zugute. Die Kinder des ersten Schulbesuchsjahres haben von Anfang an jemanden, an den sie sich Hilfe suchend wenden können, und die Kinder des zweiten Schulbesuchs-jahres gewinnen an Selbstvertrauen und Reife.

 

Im Anfangsunterricht ist es uns wichtig, den Kindern vielfältige Möglichkeiten zu geben, die Grundtechniken des Arbeitens kennen zu lernen und zu verinnerlichen. Unser Ziel ist es, die Kinder zur Selbstständigkeit und zur Selbstverantwortung für ihr Lernen zu führen. Dies äußert sich zusätzlich zum Erreichen der Bildungsziele auch im Erwerb einer Selbst-, Sach- und Sozialkompetenz dem Alter des Kindes entsprechend.

 

Selbstkompetenz

  • Verantwortung für das eigene Lernen übernehmen
  • Gesprächskultur anbahnen und ausbauen (zuhören, fragen, mitteilen)
  • Arbeitsanweisungen erkennen, verstehen und anwenden

 

Sachkompetenz

  • Art und Weise der Auseinandersetzung mit einer Sache mitbestimmen, Vorschläge einbringen
  • die Sache selbst, den Lerninhalt einbringen
  • sachgerechter Umgang mit schulischem und persönlichem Material

 

Sozialkompetenz

  • eigene Bedürfnisse wahrnehmen und Bedürfnisse anderer akzeptieren
  • Notwendigkeit von Regeln und Vereinbarungen erkennen
  • Regeln formulieren und einhalten
  • einander helfen lernen und sich helfen lassen
  • Streitigkeiten und Konflikte verbal lösen lernen

 

Variierende Formen des Unterrichts im Kreis, in Gruppenarbeit, Partnerarbeit oder Kleingruppen helfen dabei, die genannten Lernziele zu erreichen, die Konzentration zu steigern, Selbstentscheidung und -verantwortung zu fördern, Regeln zu beachten und zur Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft anzuregen. Wir arbeiten sehr eng mit den Eltern zusammen

3. Raumkonzept

Im Rahmen der Sanierung unserer Grundschule haben wir im 2. Obergeschoss zwei große Klassenräume und zwei kleinere Teilungsräume für die Flex-Klassen geschaffen. Die Konzentration auf eine Etage ist uns ein besonderes Anliegen, um den Schultag möglichst ruhig und für die Kinder überschaubar zu gestalten.

Alle Materialien, mit denen die Kinder arbeiten, befinden sich in den Schränken und auf den Ablageflächen. Jedes Kind besitzt ein namentlich gekennzeichnetes Eigentumsfach, auf das die Kinder selbstständig zugreifen. In den großen Klassenräumen befinden sich in hinteren Teil des Raumes fahrbare Gruppentische. Mehrere Pinnwände ermöglichen die umfangreiche Dokumentation der Lernergebnisse. In jedem Klassenraum befindet sich mindestens ein Computerarbeitsplatz mit Internetanschluss, an dem die Kinder Texte verfassen und ausdrucken, erste Erfahrungen der Informationsbeschaffung mittels Internet sammeln und mit Lernsoftware arbeiten können.

4. Unterrichtsformen

Die Unterrichtszeit beinhaltet vier verschiedene Unterrichtsformen:

 

Jahrgangs- und fächerübergreifenden Unterricht:

 

Die vom Lehrplan vorgegebenen Themen werden hierbei in allen Fächern im Zwei-Jahres-Rhythmus, verankert  im schulinternen Curriculum, behandelt. Entsprechend des individuellen Lernvermögens arbeiten die Kinder gemeinsam an den jeweiligen Unterrichtsinhalten.

 

Arbeit nach Tages- oder Wochenplan:


Die Kinder arbeiten individuell an differenzierten Lernangeboten weiter.

 

Teilungsunterricht:


Kinder des 1. oder 2. Schulbesuchsjahres werden  in bestimmte Lerninhalte  in jahrgangshomogenen Gruppen eingeführt.

 

Zusätzliche Förderangebote:


Eine Sonderpädagogin arbeitet stundenweise im Unterricht unterstützend mit und fördert Kinder in zusätzlichen Förderkursen.

5. Methoden und Sozialformen

Wir nutzen zur Gestaltung unseres Unterrichts verschiedene Methoden und Sozialformen.

 

Methoden:

  • Tages- und Wochenpläne
  • Projektarbeit
  • Lernen an Stationen
  • Werkstattarbeit
  • Frontalunterricht

 

Sozialformen:

  • Einzelarbeit
  • Partnerarbeit
  • Gruppenarbeit

 

Vorteile des Einsatzes verschiedener Methoden und Sozialformen:

  • Berücksichtigung der unterschiedlichen Lernvoraussetzungen, Interessen und Fähigkeiten der Kinder
  • Förderung von Lernmotivation und Konzentration
  • zunehmende selbstständigere Organisation des Lernprozesses durch die Kinder
  • Erlernen sozialer Kompetenz, indem Kinder Aufgaben gemeinsam bewältigen
  • abwechslungsreiche Gestaltung des Unterrichts

 

 6. Zusammenarbeit im Flex-Team

Das Flex-Team besteht aus den Klassenleiterinnen, der Lehrerin für Teilungs-unterricht Jg. 2 sowie der Sonderpädagogin.

Die Lehrerinnen treffen sich jeweils dienstags in der 5. Stunde zur Flex-Team-Beratung. Hier werden folgende Aufgaben gemeinsam erfüllt:

  • Unterrichtsplanung und -auswertung
  • Absprachen zur individuellen Förderung
  • Vorbereitung von Elterngesprächen, Elternversammlungen und Klassenkonferenzen  
  • Austausch von Material
  • Gegenseitige Information über Fortbildungen
  • Auswertung der Lernstandsanalysen und Orientierungsarbeiten
  • Abstimmung zur Arbeit mit dem Portfolio
  • Konzipierung von Lernzielkontrollen
  • Abstimmung der Kriterien für die verbalen Entwicklungsberichte.

 

Das Konzept wurde von der Lehrerkonferenz, der Elternkonferenz, der Schulkonferenz und der Gemeinde Glienick mit Beginn des Schuljahres 2003/2004 beschlossen.

 

Änderungen und Weiterentwicklungen fließen in das Konzept ein, so dass wir es immer fortschreiben und den aktuellen Bedingungen anpassen.

 

Förderangebote der Grundschule Glienick

Kinder kommen mit sehr unterschiedlichen Lernvoraussetzzungen in die Schule und sie lernen sehr verschieden. Manche Schülerinnen und Schüler benötigen mehr Zeit und Anschauung sowie Hilfsmittel. Deshalb gibt es an unserer Grundschule zusätzlich zur Binnendifferenzierung im Unterricht verschiedene Förderangebote

1. Sonderpädagogische Förderung

Kinder, bei denen in einem Förderausschussverfahren ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, erhalten parallel zum Fachunterricht und/oder zusätzliche sonderpädagogische Förderung durch die Sonderpädagogin oder Fachlehrerinnen.

2. Zusätzliche Förderkurse zur Verbesserung des Lesens, der sprachlichen und mathematischen Kompetenzen

Flex-Klassen: je ein Förderkurs Deutsch und Mathematik

 

Klasse 3 und 4: 1 Förderkurs Deutsch, 1 Förderkurs Mathematik

3. Leistungsdifferenzierung in den Jahrgängen 5 und 6

In den Jahrgängen 5 und 6 gibt es in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch je eine Wochenstunde leistungsdifferenzierten Unterricht. Die Klassen werden in diesen Stunden geteilt, so dass in kleineren Lerngruppen vertieft geübt werden kann.

4. Sprachförderung für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache

Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, nehmen in Abhängigkeit von der Stundenzuweisung durch das Land Brandenburg, an einem Förderkurs „DAZ“ teil.

5. Unterstützung durch Lernassistenzen und Nachhilfekurs – Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“

Durch das Landesprogramm „Studierende an die Schulen“ unterstützen aktuell 2 Studentinnen und ein Student das Lernen der Kinder im Unterricht aller Klassen durch individuelle Zuwendung als zweite Lehrkraft im Unterricht. Hier werden vor allem die sprachlichen und mathematischen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler gefördert.

 

Für den Jahrgang 5 gibt es in diesem Schuljahr wöchentlich mittwochs von 14.15 bis 15.45 Uhr einen 90minütigen Nachhilfekurs im Fach Deutsch mit dem Schwerpunkt des Trainings des Lesens und Schreibens durch eine externe Honorarkraft (Lehrkraft).

 

Gemeinsamer Unterricht

In der Grundschule Glienick lernen Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht.

 

Förderdiagnostische Lernbeobachtung und gemeinsamer Unterricht in der flexiblen Schuleingangsphase:

 

In unseren FLEX-Klassen wird im Vorfeld der Einschulung kein Förderausschuss-verfahren durch die Schule bei Verdacht auf die Förderbedarfe „Lernen“, „Sprache“ oder „emotionale und soziale Entwicklung“ durchgeführt. Auf Antrag der Eltern können Förderausschussverfahren vor der Einschulung eingeleitet werden. Die Förderdiagnostische Lernbeobachtung wird durch die Sonderpädagogin realisiert, dokumentiert und ausgewertet. Im Flex-Team werden die Beobachtungen besprochen und Maßnahmen sowie Zeitpunkt und Zeitraum von Maßnahmen festgelegt. Kinder mit den Förderbedarfen in den Bereichen Körperlich-motorische Entwicklung, Hören, Sehen und Autismus erhalten im Rahmen der zugewiesenen Förderstunden differenzierte Hilfen durch eine zweite Lehrerin im gemeinsamen Unterricht oder in kleinen Lerngruppen. Je nach Spezifik des Förderbedarfs kann die Förderung durch die Sonderpädagogin oder durch eine Lehrkraft realisiert werden.

 

Förderung in den Klassenstufen 3 bis 6:

 

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten Hilfen im Rahmen der zugewiesenen Förderstunden und eines individuellen Nachteilsausgleiches. Förderstunden können in Kleingruppen und im gemeinsamen Unterricht realisiert werden. Sie werden in der Regel durch die Sonderpädagogin oder durch eine Fachlehrerin geleistet. Wir nutzen die Möglichkeit, uns durch die überregionalen Fachkräfte in Bezug auf unterschiedliche Förderbedarfe beraten zu lassen. Nachteilsausgleiche werden in der Klassenkonferenz besprochen und festgelegt. Für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bedarf es der Durchführung eines sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens. Nachteilsausgleiche für Kinder mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen sind in der VV LRSR geregelt. Manche Schülerinnen und Schüler erhalten zusätzliche Unterstützung im Rahmen der Eingliederungshilfe. Dazu arbeiten wir eng mit den Eltern, dem Jugend- oder Sozialamt zusammen.

Hausaufgabenkonzept der Grundschule Glienick

Bedeutung und Grundsätze:

 

Hausaufgaben dienen dazu, das weiter zu üben und zu vertiefen, was im Unterricht erarbeitet wurde. Sie dienen auch der Vorbereitung des nachfolgenden Unterrichts und schließen das Mitbringen von Materialien wie z.B. Bücher, Materialien ein. Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit und sind eine wichtiger Bestandteil eines erfolgreichen Lernprozesses.

 

Hausaufgaben erwachsen aus dem Unterricht. Sie berücksichtigen in ihrem Schwierigkeitsgrad und im Umfang die Leistungsfähigkeit der Schüler. Deshalb können differenzierte Hausaufgaben erteilt werden. Wir halten uns an die in der VV Schulbetrieb des Landes Brandenburg vorgegeben Zeiten für den täglichen Umfang der Hausaufgaben.

 

Klasse 1 und 2: 30 Minuten

Klasse 3 und 4: 45 Minuten

Klasse 5 und 6: 60 Minuten

 

Hausaufgaben werden nicht zensiert, sondern unter pädagogischen Aspekten ausgewertet und in den Unterricht einbezogen. Präsentationen, die Anteile von vorbereitenden Hausaufgaben enthalten, können zensiert werden.

 

Alle, die am Lernprozess beteiligt sind, Lehrkräfte, Schüler und Eltern, bemühen sich um die Umsetzung der in dieser Konzeption getroffenen Festlegungen.

 

Aufgaben der Lehrkräfte

  • Die Lehrerinnen und Lehrer geben Hausaufgaben auf, die aus dem Unterricht erwachsen.
  • Sie planen ausreichend Zeit im Unterricht ein, um die Aufgaben stellen und erklären zu können.
  • Sie schreiben die Hausaufgaben an die Tafel und achten darauf, dass die Schüler die Eintragungen in die Hausaufgabenhefte vornehmen. In den Flex-Klassen gibt es dazu besondere Anleitung und Unterstützung.
  • Die Lehrerinnen und Lehrer tragen die Aufgaben zu dem Tag in das Klassenbuch, für den sie zu erledigen sind.
  • Sie erinnern die Schüler an die Mitnahme der erforderlichen Materialien.
  • Die Lehrerinnen und Lehrer stellen an Tagen mit Nachmittagsunterricht (7. und 8. Stunde) keine Hausaufgaben zum nächsten Tag. Von Freitag zu Montag werden keine Hausaufgaben erteilt.
  • Sie führen die Übersicht zu fehlenden Hausaufgaben im Klassenbuch und schreiben es nach Möglichkeit in die Hausaufgabenhefte der Schüler ein.
  • Fehlen Hausaufgaben wiederholt, teilt die Lehrkräfte dies den Eltern schriftlich oder telefonisch mit.
  • Nach Rücksprache mit den Eltern dürfen Lehrkräfte Schüler als Erziehungsmaßname zur Nacharbeit von Hausaufgaben bestellen, wenn Hausaufgaben wiederholt und häufig fehlen.
  • Die Lehrerinnen und Lehrer unterstützen die Eltern bei der Nacharbeit und Erledigung von Hausaufgaben, wenn Schüler erkrankt sind.
  • Die Lehrkräfte händigen den Eltern in der ersten Elternversammlung in Klasse 1 eine Übersicht zu Hausaufgabenritualen aus, um die Eltern anzuleiten und zu unterstützen.

Aufgaben der Schülerinnen und Schüler

  • Sie führen ein Hausaufgabenheft und notieren alle Aufgaben darin. Das Führen eines HA-Heftes gelingt mit zunehmendem Alter immer selbstständiger.
  • Sie bearbeiten alle Aufgaben sorgfältig und vollständig.
  •  Sie nehmen die notwendigen Materialien aus der Schule mit nach Hause.
  • Die Schülerinnen und Schüler machen sich Notizen, falls sie Hausaufgaben nicht lösen können und besprechen dies mit dem Lehrer. Bei jüngeren Schülern informieren die Eltern über Probleme bei den Hausaufgaben.
  • Sie erkundigen sich altersentsprechend nach dem Lernstoff und den Hausaufgaben falls sie z.B. durch Krankheit fehlen und holen dies so schnell wie möglich nach Absprache mit dem Lehrer nach.
  • Die Schülerinnen und Schüler teilen es den Lehrkräften spätestens zu Beginn der Unterrichtsstunde mit, wenn sie die Hausaufgaben vergessen haben und zeigen diese unaufgefordert zu Sie kontrollieren täglich ihre Schultasche, so dass sie ihre Arbeitsmaterialien vollständig dabei haben.

Aufgaben der Eltern

  • Die Eltern begleiten das Lernen ihrer Kinder. Dazu gehört, dass sie sich vergewissern, ob ihr Kind die Hausaufgaben erledigt hat.
  • Sie leiten ihr Kind zum schrittweisen Vorgehen bei der Hausaufgabenerledigung an, zeigen Interesse und kontrollieren die Hausaufgaben.
  • Die Eltern sprechen mit ihrem Kind die organisatorischen Bedingungen für die Hausaufgaben ab (z.B. Erledigung im Hort oder zu Hause, Zeiteinteilung).
  • Die Eltern unterstützen ihre Kinder durch Beschriftung der Arbeitsmittel und Materialien und sorgen für einen ruhigen Arbeitsplatz zu Hause.
  • Sie erinnern ihre Kinder an die Mitnahme von Materialen aus der Schule zur HA-Erledigung.
  • Die Eltern sorgen dafür, dass ihr Kind die notwendigen Arbeitsmittel vollständig in die Schule mitbringt. Dies ist ständiger Bestandteil der Hausaufgaben.
  • Sie helfen ihrem Kind bei mündlichen Hausaufgaben z.B. täglich lesen üben in der Flex, Vokabeln lernen, Gedichte lernen, Vorbereitung auf den Fachunterricht.
  • Die Eltern unterstützen ihr Kind beim Erkundigen und Nacharbeiten von Aufgaben und Hausaufgaben durch (krankheitsbedingtes) Fehlen ihres Kindes.
  • Die Eltern werden von der Lehrkraft benachrichtigt, wenn ihr Kind die Hausaufgaben wiederholt nicht erledigt. Sie kümmern sich durch Konsequenz und Kontrolle darum, dass das Kind eine zuverlässige Arbeitshaltung aufbaut und Hausaufgaben termingerecht ausführt.
  • Sie teilen der Lehrkraft mit, wenn die Aufgaben nur mit Hilfe oder mit hohem zeitlichen Aufwand erledigt werden konnten bzw. abgebrochen werden mussten.
  • Die Eltern können sich jederzeit auch außerhalb der Elternsprechtage und Elternversammlungen bei Nachfragen oder Problemen an den Lehrerinnen und Lehrer wenden.

 

Die Grundsätze gelten auf der Grundlage der Beschlüsse der beteiligten Gremien.

Leistungsbewertung und Zeugnisse - gültig ab 2011

1. Rechtliche Grundlagen der Leistungsbewertung

Das Konzept der Leistungsbewertung der Grundschule Glienick basiert auf folgenden rechtlichen Grundlagen:

  • Brandenburgisches Schulgesetz
  • Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule (Grundschulverordnung – GV)
  • Verwaltungsvorschriften zur Leistungsbewertung in den Schulen des Landes Brandenburgs (VV-Leistungsbewertung)

2. Grundsätze

Die Leistungsbewertung umfasst die Leistungsermittlung, die Leistungsbeurteilung und die Mitteilung des Ergebnisses an die Schülerinnen und Schüler sowie an deren Eltern. Dabei umfasst die Leistungsermittlung die Feststellung des aktuellen Kompetenzniveaus gemessen an den Vorgaben des Rahmenlehrplans und weiterer curricularer Materialien.


Die Leistungsermittlung setzt eine gezielte und laufende Leistungsbeobachtung voraus. Entsprechend ist die Leistungsbewertung ein bewusster und planmäßiger pädagogischer Prozess.

 

Die Leistungsbewertung muss transparent, nachvollziehbar und verständlich sein. Sie dient der Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über den Leistungsstand, die Leistungsentwicklung und die weitere Gestaltung der Schullaufbahn.

3. Zusammenarbeit und Information

Die Informationen über die Grundsätze der Leistungsbewertung und die Bewertungs-maßstäbe für die einzelnen Jahrgangsstufen und Fächer werden den Eltern jährlich in der ersten Elternversammlung erläutert und schriftlich ausgehändigt.


In allen Klassenstufen erfolgt eine erste Rückmeldung an die Schülerinnen und Schüler und an deren Eltern sowie eine Beratung zum individuellen Lernstand durch die Auswertung der ILeAplus – Ergebnisse und anderer geeigneter Diagnostik-Verfahren bis zu den Herbstferien. Entwicklungs- und Lernziele aber auch Unterstützungsmaßnahmen werden festgelegt und mit den Kindern und Eltern kommuniziert.

 

In den Monaten Oktober bis Dezember finden persönliche Elterngespräche in verschiedenen Formaten mit den Klassenleiterinnen statt. Beim Elternsprechtag der Klassen 5 und 6 im November oder Dezember sind persönliche Gespräche mit den Fachlehrkräften möglich. Darüber hinaus können Eltern bei Gesprächswünschen diese direkt mit den Lehrkräften vereinbaren.

 

Zu Beginn des 2. Schulhalbjahres finden die Elterngespräche für die Schülerinnen und Schüler der Schuleingangsphase statt.  Diese Gespräche basieren auf den in Rahmenlehrplan ausgewiesenen Kompetenzen und sind standardisiert.

 

Mit den Eltern der Schüler der Jahrgangsstufe 6 finden im Dezember und Januar verbindliche Beratungsgespräche im Rahmen des Übergangs in die Sekundarstufe I statt.

 

Die Schüler und Eltern erhalten im April und November eine Übersicht zum aktuellen Leistungsstand ausgehändigt.

 

Im 2. Schulhalbjahr werden Ergebnisse der Orientierungsarbeiten Deutsch und Mathematik in den Jahrgängen 2 und 4 zeitnah zurückgemeldet. Die Ergebnisse der VERA-Erhebungen im Jahrgang 3 sind ebenfalls Grundlage für individuelle Eltern-gespräche.

 

Alle Elterngespräche werden protokolliert und in der Schule aufbewahrt.

4. Zeugnisse

Zeugnisse sind offizielle Leistungsbeurteilungen, die halbjährlich erstellt werden.


Im 1. und 2. Schuljahr erhalten die Schülerinnen und Schüler das erste Zeugnis am Ende des Schuljahres. Zum Halbjahr werden der Lernstand und die Lernentwicklung in den Elterngespräche beraten. In Klasse 1 und 2 erfolgt die Leistungsbewertung in Form von Kompetenzrastern. Ab der Klasse 3 erhalten die Schülerinnen und Schüler Zensuren.

Leistungsdifferenzierung in den Jahrgangsstufen 5 und 6

In den Jahrgangsstufen 5 und 6 erhalten die Schülerinnen und Schüler zusätzliche Unterstützung zum individuellen Lernen durch die Bildung von Lerngruppen, die nach Leistung differenziert sind. Eine Klasse wird in 2 Gruppen geteilt.

 

Durch die Doppelbesetzung von je einer Wochenstunden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mit 2 Lehrerinnen können die Mädchen und Jungen in kleineren Lerngruppen effizient arbeiten. Diese Stunden im Rahmen der Leistungs-differenzierung werden genutzt, um Themen zu vertiefen oder zu erweitern. Es gibt zusätzliche Erklärungen und zahlreiche Übungsmöglichkeiten. Die Lehrkräfte können die Schülerinnen und Schüler noch gezielter durch unterstützen.